Vererben Sie eine entspannte Zukunft
Der Gesetzgeber lässt Ihnen im Erbrecht große Freiheiten, Ihren letzten Willen durchzusetzen. Warum sollten Sie diese Freiheit nicht nutzen?
Denn der „Gesetzgeber“ weiß nicht, was für Sie und Ihre Angehörigen die beste Erbrechtslösung ist. Vererben Sie also nicht den Streit unter den Erben, sondern eine entspannte Zukunft!
Seit Juni 2019 bin ich Fachanwalt für Erbrecht und für Sie der richtige Ansprechpartner.
> In 10 Schritten zum richtigen Testament.
Ich berate und unterstütze Sie gerne. Rufen Sie mich an: 089.24215400
Vererben – der Pflichtteil
Der Pflichtteil berechnet sich nach den Aktiva minus Passiva (sog. „Reinnachlass“)
Rechtliche Hinweise zur Berücksichtigungsfähigkeit:
Der Reinnachlass ergibt sich aus dem Haben (Aktiva) nach Abzug der Schulden (Passiva). Der Erbe streitet daher oft mit dem Pflichtteilsberechtigten, welche Aktiva und Passiva im Nachlass vorhanden sind und welchen Wert sie haben.
Die Motivlage ist klar: der Pflichtteilsberechtigte will die Werte möglichst hoch ansetzen und der Zahlungspflichtige möglichst niedrig. Folgende Übersicht erleichtert die korrekte Ermittlung des sog. „Reinnachlasses“:
> Aktivnachlass
> Passivnachlass
Immobilien – vererben oder verschenken?
Wer Erbschaftssteuer bei der Vererbung von Grundstücken sparen will, muss die Übertragung von Grundstücken auf Erben langfristig planen. Das wird sich aber finanziell richtig lohnen.
> Tipps zur richtigen Gestaltung
> Tipps zum Vererben oder Verschenken des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung
Soll ich ein unbekanntes Erbe annehmen?
Plötzlich werden Sie als Erbe/Erbin benachrichtigt und müssen sich innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob sie eine Erbschaft annehmen oder nicht. Dann wird oft vorschnell und falsch reagiert und die Ausschlagung erklärt, um nicht für eventuelle Schulden haften zu müssen.
> Welche Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten habe ich?
> Taktische Ausschlagung – das kann sich lohnen!