Arbeitsrecht

RA Joachim Schlichtig · Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Germering bei München

Arbeitsrechtsberatung

 

Arbeitnehmervertretung

Wegen der (oft) existentiellen Bedeutung Ihres Arbeitsplatzes bedarf es einer besonderen Taktik, um  den Konflikt zu lösen. Ich berate Sie umfassend und vertrete dann konsequent Ihre berechtigten Interessen. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Arbeitnehmer erlassen die für Sie angewandt werden können.

Bitte beachten Sie, dass Sie gegen Kündigungen innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang gerichtlich vorgehen müssen (Kündigungsschutzklage, § 4 KSchG).

Ein wichtiger Hinweis zur Kostenerstattung im Arbeitsrecht: Es besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Wenn Sie Sie den Prozeß gewinnen, müssen Sie dennoch Ihre Zeitversäumnis und vor allem Ihren Anwalt selbst bezahlen. Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht ist daher zu empfehlen, da diese die Anwaltskosten übernimmt.

Ich informiere Sie gerne. Rufen Sie mich an: 089.24215400

 

Arbeitgebervertretung

Die Vertretung von Arbeitgeberinteressen hat den Schutz Ihres Unternehmens, Ihrer Kunden und Ihrer Mitarbeiter zum Ziel.

Durch die konsequente Vertretung Ihrer Interessen nach außen schütze ich den ungestörten Betriebesablauf im Unternehmen, Ihre Kundenbeziehungen und das kollegiale Miteinander.
Schnelle und effektive Lösungen haben Priorität.

Ich berate Sie gerne. Rufen Sie mich an: 089.24215400

 

Im Folgenden finden Sie Antworten auf Fragen im Arbeitsrecht.

 

Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung?

Die Abmahnung hat eine Rügefunktion, d.h. mit ihr zeigt der Arbeitgeber die Verletzung einer vertraglichen Pflicht an. Er fordert mit der Abmahnung dazu auf, dieses Verhalten abzustellen und droht mit  arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung (Warnfunktion).

Ge­ben Sie daher kei­ne übereilte schrift­li­che Stel­lung­nah­me ab. Machen Sie detaillierte Notizen und schreiben Sie Beweise und Zeugen auf. Der Arbeitgeber muss Ihre Darstellung prüfen und die Wahrheit ermitteln. Sie können die Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

 

Ich habe eine Kündigung bekommen. Was nun?

Wenn Sie den gesetzlichen Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz haben, dann be­ach­ten Sie die ge­setz­li­che Drei­wo­chen­frist (nach Zugang der Kündigung) für die Er­he­bung ei­ner Kündi­gungs­schutz­kla­ge beim Arbeitsgericht. Jede weitere Kündigung die bei Ihnen eingeht, müssen Sie beim Arbeitsgericht angreifen, sonst wird sie wirksam!

Auch wenn Sie krank sind, kann eine Kündigung in Ihrem Birefkasten eingeworfen werden. Es stimmt nicht, dass im Krankheitsfall nicht gekündigt werden darf.

 

Es bestehen Gehaltsrückstände und sonstige ausstehende Zahlungen, z.B. Überstunden. Was kann ich machen?

Oft stehen im Arbeitsvertrag Aus­schluss­fris­ten – meist am Ende des Vertrags. Sie müssen diese beachten, sonst können Ansprüche verfallen. Sie können auch Druck aufbauen und androhen, Ihre Arbeitsleistung zurückzubehalten, doch Vorsicht: die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein.

 

Können Arbeitgeber Detektivkosten verlangen, wenn sie Beweise gegen Arbeitnehmer gesammelt haben?

Ja, aber Voraussetzung dafür ist, dass der konkrete Verdacht besteht, das Verhalten könnte den Betrieb schädigen. Dies trifft beispielsweise beim sog. „Krankfeiern“ zu. Beim nachgewiesenen Lohnbetrug muss der Arbeitnehmer Detektivkosten zahlen (BAG, 8 AZR 5/97, 17.09.1998)). Die Feststellungen des Detektivs müssen die prozessuale Stellung des Arbeitgebers vorteilhaft verändert haben (OLG München, 11 W 1592/93, 18.06.1993). Dann muss der Arbeitnehmer Detektivkosten zahlen.

 

Kann in der Probezeit sofort gekündigt werden?

Ja, aber auch dann sind Fristen einzuhalten (i.d. Regel 2 Wochen)!

 

Kann der Arbeitgeber auch mündlich kündigen?

Nein, denn die Schriftform ist erforderlich. Die Kündigungsgründe müssen übrigens im Kündigungsschreiben nicht angegeben werden.

 

Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich abgefasst sein, ist er sonst unwirksam?

Nein, ein Arbeitsverhältnis kann formfrei, d.h. auch mündlich, wirksam abgeschlossen werden. Ein befristetes Arbeitsverhältnis muss aber schriftlich vereinbart werden, also heißt das aufpassen für Arbeitgeber, denn ansonsten gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet abgeschlossen.

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf schriftliche Bestätigung der wichtigsten Arbeitsvereinbarung nach dem Nachweisgesetz. Aus Beweisgründen sollte der Arbeitsvertrag jedoch immer schriftlich abgeschlossen werden.

 

Bei einem Minijob habe ich weder Urlaubs- noch Krankengeldanspruch?

Geringfügig Beschäftigte sind „richtige“ Arbeitnehmer mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten. Die Besonderheit ist, dass der Arbeitgeber keine oder pauschale Sozialabgaben abführt.

 

Bekomme ich nach einer Kündigung des Arbeitgebers eine Abfindung?

Ein Abfindungsanspruch kommt zustande, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbietet unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.

Praktisch erzwingen kann der Arbeitnehmer eine Abfindung dann, wenn er gute Aussichten hat, einen Kündigungsschutzprozeß zu gewinnen. Dann zahlt der Arbeitgeber die Abfindung, um den Arbeitnehmer sicher „los zu werden“.

 

Am Ende eines Prozesses kann das Arbeitsgericht eine Abfindung festlegen:
Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Die gleiche Entscheidung hat das Gericht auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz stellen, § 9 KSchG.