Immobilien-Schenkungen an Kinder oder Ehegatte: anwaltliche Empfehlungen für den notariellen Überlassungsvertrag
Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ist ein Gestaltungsmittel bei ihrer Erbfolge. Ein Notar/Notarin beurkundet die Übertragung von Grundbesitz. Als Amtspersonen sind Notare und Notarinnen aber keine Interessenvertreter. Sie können somit nicht die Interessen der Eltern oder der Kinder übernehmen. Wenn Sie also eine notarielle Übertragung planen, sollten Sie sich zuvor anwaltlich beraten lassen. Ein Anwalt/Anwältin muss gemäß dem Beratungsvertrag ihre Interessen vertreten und die bestmögliche Lösung für sie finden.
Beratungsgrundsätze meiner Kanzlei bei der vorweggenommenen Erbfolge
- Übergeberinteresse kommt zuerst (Eigenversorgung sicherstellen)
- Keine Übertragung nur aus steuerlichen Gründen
- Ausnutzung der Freibeträge alle 10 Jahre ist gesetzlich gestattet
- Ihr Erbe kommt dort an wo es soll
- Demenzrisiko und Entscheidungsschwachheit der Eltern im Alter bitte nicht unterschätzen
- Das Risiko der Einmischung durch fremde Personen ausgeschalten (Erbschleicherei)
- Ihr Vermögen wird geordnet (Güterstandswechsel/-schaukel, Familienheim bei Ehegatten) und für den Erbfall vorbereitet
- Absicherung des Übergebers (Mandant) durch Rückforderungsklauseln
Haben Sie Fragen zu diesem umfangreichen Thema der Zuwendung unter Lebenden?
Rufen Sie mich an: 089.24215400