Vererben Sie eine entspannte Zukunft
Ein korrektes Testament verhindert Streitigkeiten – ein missverständlich formuliertes Testament lädt zum Prozessieren ein!
Die sicherste Methode ist es, das Testament beim Amtsgericht – Nachlassgericht – verwahren zu lassen. Im Erbfall wird dann sichergestellt, dass dieses Testament auch eröffnet wird. Die Gerichtskosten dafür betragen derzeit pauschal 75 €.
Wann soll ich mein Testament prüfen und anpassen an neue Lebenssituationen?
Immer wenn in der Familie etwas entscheidendes passiert, Geburt, Tod eines Angehörigen oder Heirat eines Kindes sollte an die Erbfolge gedacht werden, ob sie noch richtig geregelt ist. Durch den Tod verändern sich die Quoten und Erbberechtigten. Bei der Geburt eines Kindes können neue Freibeträge ausgeschöpft werden und die Pflichtteilsfragen sind zu klären. Wenn ein Kind heiratet ist es ratsam, einen Ehevertrag abzuschließen, damit der andere Ehepartner nicht an dem Vermögenszuwachs (insbesondere durch Grundbesitz) teilnimmt. Eine Änderung des Güterstands des Kindes durch Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft kann empfehlenswert sein. Möglicherweise möchte ihr Kind in das Familienheim einziehen und daraus ergeben sich erhebliche steuerliche Vorteile die genutzt werden können, wenn die Erbfolge richtig angepasst wird.
> In 10 Schritten zum richtigen Testament.
Ich berate und unterstütze Sie gerne. Rufen Sie mich an: 089.24215400
Vererben – der Pflichtteil
Der Pflichtteil berechnet sich nach den Aktiva minus Passiva (sog. „Reinnachlass“)
Rechtliche Hinweise zur Berücksichtigungsfähigkeit:
Der Reinnachlass ergibt sich aus dem Haben (Aktiva) nach Abzug der Schulden (Passiva). Der Erbe streitet daher oft mit dem Pflichtteilsberechtigten, welche Aktiva und Passiva im Nachlass vorhanden sind und welchen Wert sie haben.
Die Motivlage ist klar: der Pflichtteilsberechtigte will die Werte möglichst hoch ansetzen und der Zahlungspflichtige möglichst niedrig. Folgende Übersicht erleichtert die korrekte Ermittlung des sog. „Reinnachlasses“:
> Aktivnachlass
> Passivnachlass
Immobilien – vererben oder verschenken?
Wer Erbschaftssteuer bei der Vererbung von Grundstücken sparen will, muss die Übertragung von Grundstücken auf Erben langfristig planen. Das wird sich aber finanziell richtig lohnen.
> Tipps zur richtigen Gestaltung
> Tipps zum Vererben oder Verschenken des selbst bewohnten Hauses oder der Wohnung
Soll ich ein unbekanntes Erbe annehmen?
Plötzlich werden Sie als Erbe/Erbin benachrichtigt und müssen sich innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob sie eine Erbschaft annehmen oder nicht. Dann wird oft vorschnell und falsch reagiert und die Ausschlagung erklärt, um nicht für eventuelle Schulden haften zu müssen.
> Welche Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten habe ich?
> Taktische Ausschlagung – das kann sich lohnen!