Erbrecht-Tipps
Selbst wenn Sie Ihr Vermögen als verhältnismäßig „klein“ einschätzen sollten, gibt es sicherlich Dinge, die Ihnen am Herzen liegen und die Sie in den richtigen Händen wissen wollen. Hier einige Erbrecht-Tipps, die Ihnen weiterhelfen.
Erbrecht-Tipp
Ein korrektes Testament verhindert Streitigkeiten – ein missverständlich formuliertes Testament lädt zum Prozessieren ein! Wenn Ihre Erben Reparaturversuche unternehmen müssen, kann das teuer werden.
Ein Testament ist wirksam, wenn es vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Wenn die Urkunde ohne Willen und ohne Zutun des Erblassers aus Versehen vernichtet worden, verloren gegangen oder unauffindbar ist, kann sie trotzdem wirksam sein.
Der Grund dafür ist, dass eine formgültige „Willensäußerung“ existiert (hat), diese aber nicht mehr vorzeigbar ist. Wenn also eine Dokumentenmappe mit dem Originaltestament beim Umzug verloren geht, dann ist der Inhalt des Testaments trotzdem wirksam.
Eine Kopie des Testaments bei Verwandten oder Freunden zu hinterlegen ist ratsam.
Erbrecht-Tipp
Die sicherste Methode ist es, das Testament beim Amtsgericht – Nachlassgericht – verwahren zu lassen.
Im Erbfall wird dann sichergestellt, dass dieses Testament auch eröffnet wird.
Wann soll ich mein Testament anpassen an neue Legenssituationen? Papst Johannes Paul II. machte sein Testament im März 1979 und er überprüfte es während seiner jährlichen Exerzitien und ergänzte es. Er hatte – wie er selbst schireb – „keinen wertvollen Besitz zu verteilen“, dennoch beschäftigte er sich regelmäßig mit seinem Testament.
Erbrecht-Tipp
Ebenso wie Sie Ihrem Auto eine Inspektion gönnen, sollten Sie Ihr Testament dahingehend prüfen, ob es noch Ihrem Willen und Ihren Bedürfnissen entspricht. Wenn sich seit der Errichtung die Familienverhältnisse, die Vermögensverhältnisse oder Ihre Ziele geändert haben, dann sollten Sie handeln.
Ich berate und unterstütze Sie gerne. Rufen Sie mich an: 089.24215400