Rechtsberatung
Ihr Rechtsfall – praktische Lösungsmöglichkeiten: außergerichtlich, durch Mediation und durch Urteil
Bei der Rechtsberatung meiner Mandantinnen und Mandanten steht die Umsetzung ihres Ziels im Vordergrund. Nach einer ausführlichen Besprechung zeige ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und teile mit, welche tatsächlichen Chancen und rechtlichen Risiken bestehen. Schließlich kläre ich Sie auch über die anfallenden Kosten auf. Als Mandant/Mandantin entscheiden Sie, welche Maßnahmen für Sie ergriffen werden.
In geeigneten Fällen kann ich Kontakt zu Mediatoren herstellen, die eine außergerichtliche Lösung vermitteln helfen. Selbst in einem Gerichtsverfahren wird eine Mediation vorgeschlagen. Die Justiz hat erkannt, dass in Erdfällen durch besonders geschulte Richterinnen und Richter eine Lösung erzielt werden kann, wenn beide Parteien dazu bereit sind, ein Mediationsverfahren zu machen. Dabei werden Gerichts- und Anwaltskosten gespart (statt drei Gerichtsgebühren wird nur eine berechnet, hinzu kommt allerdings eine Einigungsgebühr für jede Anwaltskanzlei). Der Vorteil einer solchen Lösung ist es auch, dass keine weitere Instanz angerufen werden kann wo nochmals komplett die gleichen Gebühren anfallen.
In einem Erb-Rechtsstreit habe ich es erlebt, dass nach 5 Stunden Verhandlung ein dreiseitiges Papier protokolliert wurde (Vergleich) in dem alles geregelt wurde was den Mandanten wichtig war: es wurde vereinbart wer noch etwas zu zahlen hatte bis hin zu Fotos die noch übergeben werden mussten, Dias die noch fehlten, eine Garage die geräumt werden musste, weil dort noch Koffer und ein alter Motorradhelm lagerten. Was uns außenstehenden Beratern nicht so wichtig vorkommt, ist für die streitenden Parteien oft von großer emotionaler Bedeutung. In einem Mediationsverfahren darf alles zur Sprache kommen, weil eine Erledigung ohne Druck durch ein Gericht zustande kommt. Das ist ein großer Vorteil gegenüber einem Urteil.
Selbstverständlich gibt es auch Fälle in denen kein Kompromiss und kein Mediationsverfahren gemacht werden sollte, sondern ein Urteil angestrebt werden muss. Insbesondere unfaire und übervorteilende und egoistische Verhaltensweisen der Gegenpartei legen es nahe, ein Gericht entscheiden zu lassen, um eine Genugtuung erzielen zu können.
Rufen Sie mich an unter: 089 24 21 54 00